Strikte Trennung von Kirche und Staat

Wer dafür ist, möge die E-Petition unterzeichnen!

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass im Grundgesetz eine striktere und konsequentere Trennung von Kirche und Staat, also der Laizismus verankert wird.

Begründung

Ob Lehrerinnen, die wegen einem Kopftuch vor das Bundesverfassungsgericht ziehen oder Schüler, die vor Gericht ziehen müssen um beten zu dürfen. Immer häufiger kollidieren das Recht auf die freie Ausübung der Religion und der Grundsatz der religiösen Neutralität staatlicher Einrichtungen. Diese Widersprüche schüren förmlich Auseinandersetzungen in denen sich immer eine Partei ungerecht behandelt fühlt. Darum soll mit dieser Petition erreicht werden, dass eine Trennung von Kirche und Staat in Deutschland konsequent durchgesetzt wird. Das beinhaltet die Verbannung von allen religiösen Symbolen und Gebräuchen aus öffentlichen beziehungsweise staatlichen Gebäuden und Einrichtungen. Steuerrechtliche Instrumente wie die Kirchensteuer sollten abgeschafft werden und von der Kirche in Eigenregie organisiert, die Religionsausübung sollte sich auf das private Umfeld und natürlich die entsprechenden Gotteshäuser beschränken. Damit wäre das Grundrecht der freien Religionsausübung nicht verletzt, da in verschiedenen Berufsgruppen schon aus arbeitsschutztechnischen Gründen die Religionsausübung nicht oder nicht in vollem Umfang durchgeführt werden kann, die Menschen also jetzt schon ohnehin Einschränkungen hinnehmen müssen, mit denen sie offenbar in der Mehrheit keine Probleme haben.

Damit könnte eine Menge an Verwaltungsarbeit eingespart werden, Gerichte müssten sich nicht mehr mit religiösen Forderungen Einzelner auseinander setzen, die religiösen Institutionen der jeweiligen Konfessionen würden stärker in die Verantwortung genommen, eine geeignete Infrastruktur für ihre Anhänger zur Verfügung zu stellen, die Kirchen sollten wie reguläre Vereine behandelt werden, in denen die Mitglieder allein finanziell für alle Belange der Religion aufkommen müssen.

Lediglich im Bereich der Gefahrenverhütung und des Rettungsdienstes sowie der Militärseelsorge erscheint eine Verstrickung kirchlicher Organisationen mit öffentlichen Einrichtungen zweckmäßig. Rein karitative Einrichtungen könnten also im Sinne der Achtung und Sicherstellung von Gesundheit und Würde der Menschen eine Ausnahme stellen, solang sichergestellt werden kann, dass auch in diesen Einrichtungen unterschiedslos in Bezug auf Konfession gearbeitet wird.