Die Schweizer haben also gegen den Bau von Minaretten in ihrem Land gestimmt. Die Verfechter dieser Initiative motiviert ihr Erfolg sogleich weitere Referenden anzustreben: gegen Zwangsehen und Beschneidungen sowie gegen die Ganzkörperverschleierung von Frauen (zeit.de berichtet).
Doch was steckt eigentlich dahinter?
Entgegen der Aussage von Mina Ahadi vom Zentralrat der Ex-Muslime, das Nein zu Minaretten sei „eigentlich ein Signal gegen Islamismus, Scharia und Kopftuchzwang. Das Minarett steht da nur als Symbol für eine begründete Furcht vor dem politischen Islam.“ (ebd.) würde ich eher Freud zu Rate ziehen. Ein Minarett ist demnach für das Unterbewusstsein des Menschen ein Phallus. Funk- und Fernsehtürme sind es natürlich auch, aber davon hat ja jeder was. Religiös motivierte Phalli (also auch Kirchtürme) hingegen sind das Potenzgeprotze von bestimmten Menschengruppen – nämlich der zugehörigen Religionsgemeinschaft. Selbstverständlich gefällt es vielen Menschen nicht, wenn andere in aller Öffentlichkeit mit ihrer Potenz rumprotzen – vor allem in der heutigen Zeit, in der die weitere Funktion von Kirchtürmen und Minaretten – nämlich die Gläubigen zum Gottesdienst zu rufen – durch moderne Kommunikationstechnologien überflüssig wurden. Die christlichen Phalli würden durch islamische Phalli also an Wirkung verlieren. Den Zuwachs an Protzsymbolen anderer durch ein Verbot einzudämmen, erscheint somit nur allzu nachvollziehbar – schließlich möchte doch niemand seine eigene Potenz schwinden sehen.
Dieser Argumentation folgend, löst das Minarettverbot bei mir auch nur mitleidiges Kopfschütteln aus.
Bei Ganzkörperverschleierungen, Zwangsehen und Beschneidungen sieht das schon anders aus. Zweifellos darf man ein Verbot von Ganzkörperverschleierungen nicht auf Frauen begrenzen, sondern es müsste für alle Menschen gelten. Aber auch wenn die Verschleierung dem Schutz der Gesundheit dient (z. B. bei Lichtallergien), muss man sie zulassen. Ok, und hier kommen wir dann schnell zu weiteren Sonderfällen und einem Rattenschwanz an Bürokratie. Ein Verschleierungsverbot erscheint demnach also doch irgendwie sinnlos. Gegen das Verbot von Zwangsehen und Beschneidungen ohne klinische Notwendigkeit fällt mir jedoch wenig ein – sind es doch beides unzulässige Eingriffe in das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben und die körperliche Unversehrtheit.
Nur denke ich, dass diese Tatbestände eh schon verboten sind – selbstverständlich auch in der Schweiz. Dieses Themen jetzt auf die Agenda zu bringen, zeigt nur wieder mal wie unnötige Ängste und Ressentiments gegen Muslime geschürt werden.
Also wenn da mal kein Minderwertigkeitskomplex dahinter steckt… und den gibt es hüben wie drüben.
Ein Gedanke zu „Minarettverbot, und was kommt als nächstes?“
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