Wie bestraft man die Köpfung von Hitler?

Nun ist es schon ein paar Tage her, als die Wachsfigur im Berliner Kabinett von Madame Tussauds, welche Hitler darstellen soll, in einer medienwirksamen Aktion von einem Berliner geköpft wurde.

Aber die Diskussion um dessen Bestrafung geht weiter. Auf Zoomer diskutieren die Leser über die Bedeutung und die Folgen dieser Tat und einige kommen auf bezeichnende Argumente:

So wird zum einen immer wieder das Argument gebracht es handele sich um „vorsätzliche Zerstörung fremden Eigentums“ (Beitrag 196). Daneben wird der Wert der Puppe von 200.000€ angeführt um gar eine Haftstrafe zu begründen (Beitrag 187). Es ist erschreckend mit wie viel unbedachter Kleingeistigkeit diese Menschen argumentieren. Ist die (vorsätzliche) Beschädigung (es war eben keine Zerstörung!) einer teuren Wachsfigur etwa schlimmer als wenn man mit dem Auto aus Versehen einen Fußgänger anfährt, der vorschriftsmäßig bei Grün über die Ampel geht?

Scheiß egal was die dumme Wachsfigur kostet! Es ist nur eine Wachsfigur und sie wurde auch nicht zerstört oder irreparabel beschädigt. Man könnte den Ausstellern ja auch Fahrlässigkeit unterstellen, denn sicherlich steht die Londoner Hitlerfigur nicht umsonst in einem Glaskasten…

Die Personen wiederum, die in diesem Zusammenhang sogar anfangen Hitler mit Walter Ulbricht und Karl Marx gleichzusetzen, sollten dringend Nachhilfe in Ethik, Geschichte und rationalem Denken bekommen…

Es ist erschreckend!